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Minijob-Rechner — § 8 SGB IV Geringfügigkeitsgrenze

Mindestlohn und monatlichen Bruttoverdienst eingeben — der Rechner ermittelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze, prüft den Minijob-Status und zeigt die maximalen Wochenstunden, um innerhalb der Grenze zu bleiben.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Minijob

Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2026. Bei künftigen Erhöhungen hier anpassen.
Das zu prüfende monatliche Einkommen aus dem Minijob.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro — sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.